CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZPO II Vollstreckungserinnerung
18
Der Gläubiger ist mit seiner Erinnerung erfolgreich. Obersatz?
Die Erinnerung ist begründet.
Der Gerichtsvollzieher hat die beantragte Vollstreckung
durchzuführen.
Die Zwangsvollstreckung ist zulässig.
Verfahrensvirschriften sind nicht verletzt.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: huppi
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 08.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English