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Besichtigung der Ware
ist üblich:
* wenn dies bei Vertragsabschluss vor Ort ist, z.B. Supermarkt
* bei nicht fungiblen Waren
* wenn der Käufer es wünscht, weil er sich sonst kein hinreichendes Bild von der Ware machen kann

Auftragsmuster: Käufer schickt dem VK Muster, der fertigt danach an

Kauf nach Probe
Muster, dadurch kann sich der Käufer eine Vorstellung machen, dann Auftrag


Tags: Kaufvertrag
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Karteninfo:
Autor: marlene
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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