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Die Bedeutung fehlenden Erklärungsbewusstseins nach der Willenstheorie
Nach der Willenstheorie ist Erklärungsbewusstsein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung. Fehlt das Erklärungsbewusstsein, liegt auch keine Willenserklärung vor.

Rechtsfolgen bei fehlendem Erklärungsbewusstsein nach Willenstheorie:

- Die Willenserklärung ist analog § 118 BGB nichtig

- Der Erklärungsempfänger hat analog § 122 BGB Schadensersatzanspruch (Ersatz des Vertrauensschadens).
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Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

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