CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / Strafrecht BT
3
§§ 239 a und 239 b StGB Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme

- geschützte Rechtsgüter:
    - § 239 a StGB- Vermögen, Willensentschließungsfreiheit sowie die Freiheit und die physisch-psychischen Integrität
    - § 239 b StGB- Willensentschließungsfreiheit sowie die Freiheit und die physisch-psychische Integrität
- objektiver Tatbestand (bei beiden gleich)
    - Entführung und Sichbemächtigung + Absicht zum Ausnutzen der Tathandlung zu einer Erpressung oder Nötigung
    - Ausnutzungstatbestand- das Ausnutzen ist nicht nur subjektiv beabsichtigt, sondern ist ein objektives Tatbestandsmerkmal
- subjektiver Tatbestand (unterschiedlich)
    - § 239 a StGB- Absicht zur Begehung einer Erpressung nach §§ 253, 253 StGB (umstr. für § 249 StGB) + jedwede Drohmittel
    - § 239 b StGB- Absicht zur Begehung einer Nötigung nach § 240 StGB + Drohung mit dem Tod, oder einer schweren Körperverletzung bzw. der Freiheitsberaubung von über einer Woche gedroht wird
- §§ 239 a III, 239 b II StGB (Erfolgsqualifikation)

 
Tags: Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme
Quelle: jurig
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English