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Primärviktimisierung
Die Straftat und deren unmittelbare physische und psychische
Folgen sowie materielle Beeinträchtigungen stellen
Primärschäden dar. Gerade bei Traumatisierungen durch
Delikte gegen die Person lässt sich bei der Primärviktimisierung
wiederum zwischen Früh- und Spätschäden differenzieren:
zum einen die Schädigungen, die sich für das Opfer zeitlich unmittelbar nach der Tat auswirken, zum anderen vor allem psychische Spätfolgen, welche Betroffene ihr Leben lang beeinträchtigen können und die bis hin zu somatischen Beschwerden und Veränderungen des Lebensstils reichen.
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Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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