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Kommunalrecht: Rechte und Pflichten von Gemeindeangehörigen

Welche Rechte und Pflichten haben die Bürger einer Gemeinde?
Rechte
I. Rechte und Pflichten der Einwohner: Einwohnerstatus ist vom Bürgerstatus umfasst
II. Wahlrecht: BM, § 61 I NGO; Rat, § 34 I NGO (aktives Wahlrecht ab 16, § 34 I Nr. 1 NGO/ passives Wahlrecht ab 18).
III. Bürgerbefragung, § 22d NGO
IV. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, § 22b I, X, XI NGO: Bürgehrbegehren will einen Entscheid herbeiführen (initiierendes Bürgerbegehren)/ Bürgereintscheid bezweckt die endgültige Entscheidung über Ratsangelegenheiten (Kassatorisches Bürgerbegehren). Folgen*: Bei relativer Mehrheit (25% der Stimmberechtigten) wird der Rat für 2 Jahre an die Entscheidung gebunden.
Pflichten
I. Einwohnerpflichten
II. Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten, § 23 I NGO: Ehrenamt (auf Dauer/ Beachte § 195 NBG) und sonstige ehrenamtl. Tätigkeiten (kurzfristig). Beachte: Ablehung nach § 24 NGO möglich/ Ratsmitglieder sind nicht ehrenamtl., da sie nicht verpflichtet sind.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Rechte und Pflichten von Gemeindeangehörigen
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Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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