CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Baurecht / Nds. Baurecht
19
Baurecht: Bauordnungsrecht

Welche Rechtswirkung hat eine Baugenehmigung?

Was ist ein Bauvorbescheid? Welche Wirkung hat er?
I. Feststellenden und verfügenden Teil: Vereinbarkeit mit Baurecht und Aufhebung des präventieven Bauverbots für Bauwerk und Nutzung.
II. VA mit Doppelwirkung: Begünstigend für Bauherren, belastend für Nachbarn.
III. VA mit Schutzwirkung:Formelle RM + Unterstellen der materiellen RM (VA muss nach §§ 48, 49 VwVfG zurückgenommen werden. UU rückwirkend. Beachte: Frist, § 77 S. 1 NBauO).

I. Bauvorbescheid, § 74 NBauO: Vorgezogene verbindliche Entscheidung über Teilfragen einer späteren Baugenehmigung, gebundene Entscheidung. Unterfall: Bebauungsgenehmigung meint Entscheidung über bauplanungrechtliche Zulässigkeit.
II. Zweck: Planungssicherheit des Bauherren.
III. Wirkung: Kein Recht zum Bauen. (P) Vorbescheid bindent? E.A.: Vorbescheid = Zusage iSd § 38 VwVfG - erleichterte Rücknahme, § 38 III VwVfG. H.M.: Vorbescheid = feststellender VA (Wortlaut Sinn und Zweck) - Rücknahme ,§§ 48, 49 VwVfG/ Nachbar muss ggf Bauvorbescheid anfechten.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauordnungsrecht
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English