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Konsens und Dissens bei Vertragsschluss
Konsens ist die inhaltliche Übereinstimmung von Angebot und Annahme (Einigung).

Konsens besteht, wenn der wirkliche Wille der Parteien übereinstimmt oder bei Nichtübereinstimmung zumindest objektiv übereinstimmende Erklärungen abgegeben wurden.

Dissens ist die inhaltliche Nicht-Übereinstimmung von Angebot und Annahme (Einigungsmangel).

Es wird zwischen Totaldissens, offenem Dissens und verstecktem Dissens unterschieden:

a) Totaldissens (auch logischer Dissens) ist die Nicht-Übereinstimmung in einem wesentlichen Vertragsbestandteil (essentialia negotii).

b) Offener Dissens nach  § 154 ist die beiden Vertragsparteien bewusste Nicht-Übereinstimmung in einem vertraglichen Nebenpunkt (accidentialia negotii).

c) Versteckter Dissens nach § 155 ist die mindestens einer Vertragspartei nicht bewusste Nicht-Übereinstimmung in einem vertraglichen Nebenpunkt (accidentialia negotii).
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Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010

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