CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern / Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
73
Art. 28 Abs. 3 LStVG (Öffentliche Anschläge)
Nach Art. 28 Abs. 3 LStVG kann die Beseitigung von Anschlägen und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit angeordnet werden, wenn sie Rechtsgüter i.S.v. Art. 28 Abs. 1 LStVG beeinträchtigen. Die in § 33 StVO zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen geregelten Verbote haben als unmittelbar geltende bundesrechtliche Normen Vorrang (Art. 31 GG), schließen aber darüber hinausgehende Verbote auf Grund landesrechtlicher Vorschriften nicht aus. Werbeanlagen, die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden, d.h. ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO), fallen nicht unter Art. 28 LStVG (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 LStVG). Der Anwendungsbereich des Art. 28 LStVG beschränkt sich
daher auf Anschläge und Darstellungen nicht-kommerzieller Art sowie nicht ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Veröffentlicht: 06.03.2013

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English