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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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7.) Welche Belege für dieses Umgehen von Verboten in Notsituationen gibt es in der Sunna?
-Hadithe bzgl. der Erlaubnis, Verendetes zu essen, um zu überleben.
-Hadithe bzgl. der Erlaubnis, aus einem fremden Garten zu essen, wenn man sehr bedürftig ist, jedoch ohne etwas mitzunehmen.
-Hadithe bzgl. der Notwehr, um sein Leben, Hab und Gut und seine Ehre zu verteidigen, wenn man unmittelbar angegriffen ist : Verteidigung der Ehre heißt, dass man einen gewaltsamen Eindringling mit Gewalt zurückdrängen darf-nicht etwa Ehrenmord.“:

Der Prophet sas hat gesagt: „Wenn sich einfach jemand in den geschützten Bereich des Heims von Leuten ohne deren Erlaubnis Einblick verschafft, so ist es ihnen erlaubt, sein Auge auszustechen. „ (Ahmad)

Buchari , Muslim u.a. berichten, dass der Prophet sas gesagt hat: „Wenn sich jemand einfach in den geschützten Bereich des Heims von Leuten ohne deren Erlaubnis Einblick verschafft, und sie ihm sein Auge ausstechen, so müssen sie kein Schmerzensgeld (dijat) bezahlen, und es gibt auch keine Vergeltung (qisas).“
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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