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Alle Oberthemen / Jura / Abschlussverfügung / 4. Einstellung des Verfahrens, Klage und Klageerzwingung
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Welche Bedeutung haben Anklageerhebung und Anklageschrift?
Die Erhebung der öffentlichen Klage ist eine Bedingung für die gerichtliche Untersuchung (§ 151 StPO), also eine Prozessvoraussetzung für die nachfolgenden Abschnitte des Strafverfahrens. Die Anklageschrift ist eine Urkunde, die diese Prozessvoraussetzung beweist. Zugleich ist sie ein prozessvorbereitender Schriftsatz mit Informationen an das Gericht zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptverhandlung. Schließlich gibt sie dem Angeschuldigten rechtliches Gehör zu dem Vorwurf, der in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in der Anklageschrift beschrieben ist und dessen Beweisgrund lagen dort genannt sind. Durch Kenntnis dieser Umstände soll der Angeschuldigte in die Lage versetzt werden, sich angemessen zu verteidigen, worauf er in einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren einen Anspruch hat.
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Abschlussverfügung
Veröffentlicht: 16.04.2013

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