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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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Selbstschädigung beim Opfer (Werkzeug gegen sich selbst)
P Abgrenzung zur Anstiftung (straflose freiwillige Einwilligun)
- Personenidentität Opfer/Werkzeug
- Abgrenzungskriterien
+ Freiwilligkeit/Verantwortlichkeit/Eigenbeschluss der Selbstschädigung (Werkzeug gegen sich selbst)

eA Orientierung an rechtfertigender Einwilligung
- wenn Einwilligung nicht mgl (fehlende Einsichtsfähigkeit etc) -> mittelb Täterschaft

Rspr Einzelfallbewertung; überlegenes Wissen/Täuschung muss berücksichtigt werden

hL Orientierung an Eigenverantwortlichkeit; wäre Opfer straflos wenn es Dritten geschädigt hätte => (-) straflos => (+) mittelbare Täterschaft

Sonderfall: qualifikationsloses- doloses Werkzeug
hM = 348/266 etc 25 (+) überlegene Stellung d Position d Amts des Hintermannes
Tags: mittelbare Täterschaft, Theorien
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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