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Alle Oberthemen / Bildungswissenschaft / Berufsbildungsrecht / Modul 1C - Teil 7 - Berufsbildungsrecht
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Rechtsgrundlagen
Parlamente sind für Gesetzgebung zuständig
- Rechtsverordnungen sind allgmein verbindliche Anordnungen, die von Organen der Exekutive erlassen werden
- Satzungen sind Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des öffentl. Rechts erlassen werden.
- das BBiG regelt die Berufsbildung zwar bundeseinheitlich, nicht aber umfassend. Teilbereiche sind aus verfassungsrechtlichen oder aus Praktikabilitätsgründen ausgenommen.
- um die Einheit der seit 1953 für die Berufsausbildung in Handwerksberufen geltende Handwerksordnung zu wahren, gelten für den Handwerkbereich einige Besonderheiten
- Verweis auf Pluralität der Lernorte

Berufsbildungsvorbereitung (BAV) wurde 2003 im Zusammenhang mit der Hartz 2- Gesetzgebung im BBiG verankert.
BAV auch im >Betrieb vor allem durch zertifizierbare Qualfizierungsbausteine
SGB III: Die BA hat Qualifizierungsbausteine nach dem BBiG zum zentralen Element der von ihr geförderten Angebote zur Berufsausbildungsvorbereitung gemacht.

Qualfizierungsbausteine
Binnendifferenzierung; übergreifende Grundqualifikationen, Teile der Berufsausbildung, arbeitsmarktrelevante Qualifikationen
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaft
Thema: Berufsbildungsrecht
Veröffentlicht: 23.08.2011

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