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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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                 Beginn und Ende des Beschuldigtenstatus
Objektive Beschuldigtentheorie: Es kommt allein auf das Vorliegen eines objektiven Tatverdachts an. Zum Beschuldigten wird d. Verdächtige dann, wenn d. Tatverdacht auf hinreichend gesicherten Erkenntnissen hinsichtl. Tat und Täter beruht.
Subjektive Beschuldigtentheorie: Die Beschuldigung wird durch einen bestimmten Willensakt d. zuständigen Strafverfolgungsbehörde bewirkt.
Gemischt subj.-obj. Beschuldigtentheorie: ist gegeben, wenn einerseits ein obj. Tatverdacht vorliegt u. andererseits durch d. Straf-
verfolgungsbehörde eine Maßnahme getroffen wurde, d. erkennbar d. Strafverfolgung einer bestimmten Person dient.

Ende: Mit Einstellung d. Verfahrens, der rechtskräftigen Entscheidung oder dem Tod endet die Teilnahme als Beschuldigter.
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Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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