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Absolute Straftheorie
Die absolute Straftheorie sieht die Begründung der Strafe darin,
dass mit der Strafe die schuldhaft begangene Rechtsverletzung
ausgeglichen wird. Als „absolute” Theorie wird sie deshalb
bezeichnet, weil sie den Sinn der Strafe abgelöst von jeder sozialen Wirkung allein in der Wiederherstellung von Gerechtigkeit sieht.
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Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 03.03.2010

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