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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / Einführung in die Kriminologie , Buch von Hans-Dieter Schwind, Kriminologie
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Dunkelfeld (Dunzelziffer)
Definition:unter Dunkelfeld der Straftaten wird die Summe jener Delikte verstanden,die den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz)nicht bekannt werden und deshalb in der Kriminalstatistil auch gar nicht erscheinen. Nicht bekannt werden solche Straftaten, die von den Opfer oder andere ( aus verschiedene Motiven) nicht angezeigt werden

-Dunkelziffer -Relation: Bescherieben wird der Umfang des Dunkelfeldes mit Hilfe einer Dunkelzifferrelation. Diese wird definiert als Verhältnis aus der Zahl der der Polizei bekannt gewordenen Delikte zu der Anzahl der nicht bekannt gewordenen Straftaten.
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Quelle: seite 37,38
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Karteninfo:
Autor: zule
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Ort: Köln
Veröffentlicht: 02.03.2010

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