CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
169
Zurechnungsregeln im Dreiecksbetrug
rechtliche Befugnis im Namen des Geschädigten Verfügungen zu tätigen
+ nicht anwendbar bei bewusster Überschreitung der Verfügungsbefugnis
+ Haushälter haben keine Befugnis

Fälle von rein tatsächlicher Möglichkeit
- Getäuschter hatte die rein tatsächliche Möglichkeit Verfügungen über Sachen des Geschädigten zu tätigen
+ MM(Befugnistheorie): Dreiecksbetrug nur möglich soweit Getäuschter auch befugt war zu verfügen
+ hM+Rspr (Lagertheorie): Geschädigter muss sich die Verfügung des Getäuschten zurechnen lassen soweit;
1. Näheverhältnis zwischen den Beiden
2. Näheverhältnis zur konkreten Sache (Obhutsbeziehung)
3. Getäuschte im Lager der Geschädigten und in dessem Tätigkeitsbereich
Tags: Betrug
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English