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Immobilienerwerb durch WEG
Der Erwerb von Immobilienerwerb durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung darstellen. Die hierzu maßgebliche Entscheidung des OLG Celle vom 26.02.2008, AZ 4 W 213/07, kann über Ihren Ansprechpartner am Standort München Herrn Rechtsanwalt Dr. Böh (Telefon 089/72308750, Telefax 089/597467) angefordert werden.

Tags: immobilienerwerb, weg
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Autor: Zungenkoeder
Oberthema: Jura
Thema: WEG-Recht
Veröffentlicht: 19.03.2010

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