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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR Vermögensdelikte
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P: Welche Art von Kausalität zwischen dem Nötigungserfolg und der Nötigungshandlung ist bei § 255, 253 StGB erforderlich?
h.M.: beliebiges abgenötigtes Verhalten

Lit.: Vermögensverfügung
(1) eine bewusste Vermögensverfügung vorliegt,
(2) Beschränkte Freiwilligkeit: der Marktleiter jedenfalls nach seiner Vorstellung eine Schlüsselstellung einnahm
(3) nur nach Minderheitenansicht erforderlich: unmittelbare Vermögensminderung (Stichwort: keine Verfügung durch Weitergabe des Codes)

Steht in Verbindung mit der Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010

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