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Sorgfaltsanforderungen beim Fahrlässigkeitsdelikt

- Inhalt und Umfang der Sorgfaltspflicht werden ex ante bestimmt und richten sich nach den Anforderungen, die an einen besonnenen und gewissenhaften Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters zu stellen sind

- teilweise gibt es spezielle Normen, die für den Verkehrskreis, welchem der Täter angehört, verbindlich sind, so z.B. DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, aber auch die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz

- soweit diese Regeln fehlen - was aufgrund der Regelungsdichte in Deutschland nur selten der Fall sein wird - ist die Sorgfaltspflicht anhand der Schadenswahrscheinlichkeit sowie der Schadensintensität zu ermitteln
Tags: Sorgfaltspflichten
Quelle: juriq
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Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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