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Alle Oberthemen / Psychologie / Modul 1 / Kurs 3402
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5.3 Definition der Regeln guter wissenschaftl. Praxis
1. Falschangaben
  • Erfinden von Daten
  • Verfälschen von Daten, z.B. Auswählen od Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne dies offenzulegen
  • durch Manipulation einer Darstellung od Abbildung
  • unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben od Förderantrag

2. Verletzung des geistigen Eigentums
  • die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat)
  • die Ausbeutung von Forschungsansätzen u Ideen, insbesondere als Gutachter (Ideendiebstahl)
  • die Anmaßung od unbegründete Annahme wissenschaftl. Autor- od Mitautorenschaft
  • die Verfälschung des Inhalts
  • die unbefugte Veröffentlichung u das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, vor Veröffentlichung durch den Autor

3. Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis
4. Sabotage von Forschungstätigkeit (einschließlich dem Beschädigen, Zerstören od Manipulieren von Versuchsanordnungen, Geräten, Unterlagen, Hardware, Software, Chemikalien od. sonstiger, die zum Experiment benötigt werden
5. Beseitigung von Primärdaten
Tags:
Quelle: 3402 Kap 5. Regeln guter wissenschaftl. Praxis
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Karteninfo:
Autor: sume88
Oberthema: Psychologie
Thema: Modul 1
Schule / Uni: Fernuni Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 15.08.2011

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