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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Materielle R'Mäßigkeit Bebauungsplan
1. Planrechtfertigung - § 1 III 1 BauGB - "soweit"
- zwingend erforderlich & gerichtlich in vollem Umfang prüfbar; kein Beurteilungsspielraum zugunsten Gem
- Erforderlichkeit (+), neues Bauland/städtebaul Entwicklung/Ordnung; (-), reiner Verhinderungsplan/Vollzug offensichtlich nicht mgl/Gefälligkeits B-Plan f Dritte
- Erstplanungspflicht
+ grundsätzlich Gestaltungs/Entschließungsermessen d Gem
> aber Ermessensredukton auf 0 wenn § 34/35 nicht ausreichen um Konflikte zu entscheiden; § 34/35 nur Planersatzvorschriften/Verstoß gegen Planungspflicht =/ Verletzung v Bürgern (1 III 2 BauGB)

2. Vereinbarkeit mit Raumordnung - 1 IV
3. Zulässiger Inhalt - 9
4. Entwicklungsgebot - 8 II
2.-.3. klausurirrelevant
5. fehlerfreie Abwägung
- Abwägung zw öff/Priv Belangen
+ Abwägungsausfall (gar nicht abgewogen)
> nur legitim w Vorwegnahme sachlich gerechtfertigt/d Gemeindevertretung zurechenbar ist/sonst abwägungsfehlerfrei (kumulativ)
+ Abwägungsdefizit (nicht ausreichend abgewogen)
+ Abwägungsfehleinstellung (irrelevantes abgewogen)
+ Abwägungsfehleinschätzung (falsche Priorität)
+ Abwägungsdisproportionalität (vorherige Erwägungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt)
Tags: Baurecht, Verwaltungsverfahren
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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