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Fehlerquellen und Unsicherheitsfaktoren der PKS
1. Von der PKS können nur die Straftaten erfasst werden, die auch zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden gelangen (Hellfeld)

2. Die PKS wird als sogenannte "Ausgangsstatistik" geführt. Damit ist gemeint, dass es für die Erfassung von Straftaten auf die tatsächliche und juristische Einschätzung der Polizeibehörden zum Zeitpunkt der Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft ankommt. Dieser Erfassungsmodus hat folgende Konsequenzen:

a) Tatzeit und in der PKS registrierte Berichtzeit klaffen u.U. auseinander.

b) Die PKS lässt spätere Änderungenen der rechtlichen Einschätzung unberücksichtigt.  SIEHE II.
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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