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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
203
Strafbarkeit von Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen im Rahmen der versuchten Erfolgsqualifikationen
Grundsätzlich ja

MM
Keine Strafbarkeit da der Unrechtsschwerpunkt in der Fahrlässigkeit liegt = kein Versuch da Vorsatz notwendig ist

hM + hRspr
trotzdem Versuchsstrafbarkeit möglich da § 11 ausdrücklich Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen unter Strafe stellt
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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