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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht
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Was ist die Bundesregierung und welche Aufgaben hat sie?
- Eines der obersten Bundesorgane

- Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministerien (§62 GG).

- Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt (§63 GG)

- Der Bundeskanzler schlägt die Bundesminister vor, die ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt werden (§64 GG)

- Die Anzahl der Bundesministerien lieg im Ermessen des Bundeskanzlers

- Aufgaben:
  - Richtlinienkompetent des Bundeskanzlers
  - Ressortprinzip
  - Kollegialprinzip
Tags: Bundeskanzler, Bundesministerien, Oberstes Bundesorgan, Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
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Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 05.04.2010

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