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Alle Oberthemen / Rechtskunde / Medizinproduktgesetz / 2 Medizinische Sondergesetze
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Was ist beim Verkehr mit Betäubungsmitteln zu beachten?
Jeder, der in irgend einer Form am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, muss eine besondere Erlaubnis haben.

Ausnahme:
Inhaber einer öffentlichen Apotheke darf ohne besondere Erlaubnis
§4 BtMG
Herstellung
Erwerb
Abgabe auf BTMG-Rezept
Rückgabe an den Großhandel

Dies gilt für Mittel der Anlage II und III
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Karteninfo:
Autor: fanaticfire
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Medizinproduktgesetz
Veröffentlicht: 02.03.2010

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