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Alle Oberthemen / BWL / Allgemeine BWL / BWL Kapitel 1 & 2
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1.1) Was versteht man unter dem „ökonomischen Prinzip“?
Das wirtschaftliche Handeln unterliegt wie jedes auf Zwecke gerichtete menschliche Handeln dem allgemeinen Vernunftsprinzip (Rationalprinzip), das fordert, ein bestimmtes Ziel mit dem Einsatz möglichst geringer Mittel zu erreichen.
Auf die Wirtschaft übertragen wird dieses Prinzip „Ökonomisches Prinzip“ genannt. Es lässt sich mengen- und wertmäßig formulieren und besagt:

i. Mit dem gegebenen Aufwand an Wirtschaftsgütern einen möglichst hohen Ertrag erzielen (Maximumsprinzip)

ii. Den nötigen Aufwand, um einen bestimmten Ertrag zu erzielen, möglichst gering zu halten (Minimumsprinzip)

iii. ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag zu realisieren (generelles Extremumsprinzip)
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Karteninfo:
Autor: halodeus
Oberthema: BWL
Thema: Allgemeine BWL
Schule / Uni: TU Graz
Ort: Graz
Veröffentlicht: 20.09.2009

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