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Alle Oberthemen / Geschichte / Welt-Geschichte / Geschichte I
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1 Genfer Konventionen
1864

zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).

Dunants Vorschläge:1863 zur Gründung des Internationalen Komitees der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, das seit 1876 den Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz trägt, und am 22. August 1864, im Rahmen einer diplomatischen Konferenz, zum Abschluss der ersten Genfer Konvention durch zwölf europäische Staaten, und zwar Baden, Belgien, Dänemark, Frankreich, Hessen, Italien, die Niederlande, Portugal, Preußen, die Schweiz, Spanien und Württemberg. Noch im Dezember des gleichen Jahres kamen die skandinavischen Länder Norwegen und Schweden hinzu. Der Artikel 7 dieser Konvention definierte zur Kennzeichnung der unter ihrem Schutz stehenden Personen und Einrichtungen ein Zeichen, das zum namensgebenden Symbol der neu entstandenen Bewegung wurde: das Rote Kreuz auf weißem Grund.

Guiseppe Garibaldi
Süditalien und Vatikanstaat eingegliedert
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Karteninfo:
Autor: C.Seifert
Oberthema: Geschichte
Thema: Welt-Geschichte
Ort: Leipzig
Veröffentlicht: 17.11.2014

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