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Bedeutung des geschützten Rechtsguts

- bei der rechtfertigenden Einwilligung- das Opfer kann nur in die Verletzung seiner eigenen Rechtsgüter, nicht aber in jene der Allgemeinheit einwilligen

- die teleologische Auslegung richtet sich nach dem Zweck der Norm und damit auch nach dem geschützten Rechtsgut
Tags: geschütztes Rechtsgut
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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