CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / alle Lerngebiete / Jura
251
Sind Verwaltungsvorschriften als eigene Normkategorie anzusprechen?
Diese vieldiskutierte Frage kann weder eindeutig bejaht, noch eindeutig verneint werden. Verwaltungsvorschriften (Richtlinien, Runderlasse, Rundverfügungen) haben ihrer Struktur nach Normcharakter, weil sie eine unbestimmte Zahl von Fällen betreffen. Sie sind hingegen keine Rechtsnormen und damit kein Recht im Sinne des Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG, weil sie verbindlich nur für nachgeordnete Verwaltungsbehörden sind, die Verwaltungsgerichte hingegen nicht zu binden vermögen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in einem Einzelfall eine andere Auffassung vertreten, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben dagegen bekräftigt, daß den Verwaltungsvorschriften keine rechtliche Verbindlichkeit für Gerichte zukommt.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English