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Alle Oberthemen / Jura / Revision / 6. Revision
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Beruhensprüfung - Was ist zu beachten?
Bei der Prüfung des Beruhens sind noch folgende Punkte von Bedeutung:
  • Das Beruhen auf einem Verfahrensfehler ist ausgeschlossen, wenn dieser durch die fehlerfreie Wiederholung des betreffenden Verfahrensabschnitts »geheilt« wurde oder wenn die Verfahrensweise unzweifelhaft »im Ergebnis« richtig war, etwa weil ein vom Tatrichter im Urteil mit fehlerhafter Begründung beschiedener Hilfsbeweisantrag mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden konnte und ein tragfähiger anderer Ablehnungsgrund entweder offenkundig ist oder sich aus den Urteilsgründen selbst ergibt.
  • » Bei der Beruhensprüfung ist ferner zu beachten, dass bei Aburteilung mehrerer Taten ein Rechtsfehler nur eine oder einen Teil dieser Taten betreffen kann. Da dann das Urteil regelmäßig nur insoweit auf der Gesetzesverletzung beruht, wird die Revision zumeist auch nur bezüglich dieser Tat(en) Erfolg haben.
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Revision
Veröffentlicht: 16.04.2013

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