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Alle Oberthemen / Recht / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht
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Was besagen die Paragraphen
§§1,7,11 AGG und was ist die Ausnahme?
Was ist die Folge?
Es darf keine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität geben. (§1 AGG)

Das Verbot besteht auch bei Stellenausschreibungen außer es ist für die Ausübung des Jobs unabdingbar. (§11 AGG)

Ansonsten muss der Arbeitnehmer Schadensersatz zahlen.
Tags:
Quelle: §§1,7,11 AGG
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016

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