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Alle Oberthemen / Jura / Strafurteil / 5. Urteil
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Nullhypothese des Sachverständigen
Die Sachverständige Dr. Rosa Freud kam in ihrem aussagepsychologischen Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin Sabrina Meier zu dem Ergebnis, dass die von der Zeugin geschilderten sexuellen Übergriffe des Angeklagten in der Tatnacht hinreichend erlebnisbasiert sind. Das Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für forensische Psychologie ist nachvollziehbar und beruht auf zutreffenden Anknüpfungstatsachen. Insbesondere geht es von der Arbeitshypothese aus, dass die Angaben der Zeugin unwahr sind und zeigt auf, weshalb diese Hypothese verworfen werden muss. Die Sachverständige verfügt über eine lang- jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Glaubwürdigkeitsbegutachtung; ihre fachliche Qualifikation steht außer Frage. Die Kammer schließt sich dem Gutachten aus eigener Überzeugung an
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Strafurteil
Veröffentlicht: 12.04.2013

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