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Medienstrafrecht
Wie heissen die 3 Ehrverletzungsdelikte und was sagen sie aus?
1. Üble Nachrede
(GLAUBT)
Negativer Bericht über Drittperson, Täter glaubt, es entspricht der Wahrheit (Tatsachenbehauptung)
Kann auch der Wahrheit entsprechen, ist aber so extrem Rufschädigend, dass es trotzdem strafbar sein kann.

2. Verleumdung
(WEISS)
Negativer Bericht über Drittperson, Täter weiss aber, dass es nicht stimmt

3. Beschimpfung
(WERTURTEIL (->Beleidigung))
Beschimpfung kann unter 2 Pers. aber auch gegenüber Publikum stattfinden.
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Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013

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