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Jugendarbeitsschutz :
- Mindestalter für Beschäftigung 15 Jahre bei Ausnahmen auch mit 14 wenn die Vollschulzeit
von 9 Jahren erreicht ist
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche Arbeiten
- bei Schichtarbeit darf die gesamte Anwesenheit im Betrieb 10 Stunden nicht überschreiten
- Nachtarbeit für Jugendliche ist verboten (6-20 Uhr) bei Schichtbetrieb Anspruch auf Nachtruhe
(23-6Uhr)
- an Berufsschultagen herrscht Beschäftigungsverbot wenn mehr als 5 Stunden Unterricht erteil
wurden
- Urlaubsregelung unter 16 Jahren : 30 Werktage
unter 17 Jahren : 27 Werktage
unter 18 Jahren : 25 Werktage
- es herrscht ein Gefährdungsschutz für Jugendliche der eine Beeinträchtigung der körperlichen und
seelisch-geisten Entwicklung ausschließt
- gefährliche arbeiten dürfen erst mit 16 Jahren ausgeführt werden und auch nur dann wenn diese
Tätigkeit für das erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist
- Akkordarbeit ist verboten
- vor der Arbeitsaufnahme muss einen ärztliche Untersuchung Erstuntersuchung durchlaufen ohne
macht sich der Arbeitgeber strafbar
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Mitarbeiterführung
Thema: Mitarbeiterführung
Veröffentlicht: 08.10.2014

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