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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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Erlaubnistatbestandsirrtum
Täter denkt es würde ein Rechtfertigungsgrund vorliegen, bei dessen tatsächlichen oder rechtlichen Existenz der Täter gerechtfertigt wäre

Bei einem Sachirrtum wird von einem Rechtfertigungsgrund ausgegangen (Erlaubnistatbestandsirrtum)

Rechtsirrtum ist ein Erlaubnisirrtum der Vorsatz bestehen lässt aber möglicherweise die Schuld entfallen oder mindert
Tags: AT, Irrtum
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Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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