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Alle Oberthemen / Wirtschaft / Investition & Finanzierung / Investition und Finanzierung
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Was kennzeichnet die Beteiligungsfinanzierung bei verschiedenen Gesellschaftsformen?
  • Bei Einzelunternehmen: Stille Gesellschaft: reine Innengesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung zu treten braucht
  • - Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Einzelunternehmers über (ein Eigenkapitalkonto) (Bilanzverlängerung)- Der stille Gesellschafter ist stets angemessen am Gewinn zu beteiligen, am Verlust nimmt er nur in Höhe der Einlage teil- Typische stille Gesellschaft: beim Ausscheiden aus der Unternehmung wird der typische stille Gesellschafter mit seiner Einlage abgefunden (Fremdkapital) -> praktisch kein Unterschied zu Darlehen- Atypische stille Gesellschaft: beim Ausscheiden aus der Unternehmung wird der atypische stille Gesellschafter am Vermögenszuwachs beteiligt (Eigenkapital; Verzinsung + Gewinnbeteiligung + Haftung, wenn nicht ausgeschlossen)
  • Bei OHG kann eine Beteiligungsfinanzierung a) durch Einbringung neuen Kapitals der bisherigen Gesellschafter oder b) durch Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgen. a) ist durch die Vermögensverhältnisse begrenzt, b) steht die Leitungsbefugnis entgegen
  • Bei der KG muss die Anzahl der Vollhafter begrenzt bleiben. Ausweitung der Kapitalbasis durch weitere Kommanditisten; typischerweise über Fonds
  • GmbH: Erhöhung des Stammkapitals (25.000 €)
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Karteninfo:
Autor: Katja
Oberthema: Wirtschaft
Thema: Investition & Finanzierung
Schule / Uni: Universität Duisburg-Essen
Ort: Duisburg
Veröffentlicht: 13.03.2015

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