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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) :
darin ist festgeschrieben das der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage beträgt in dieser Zeit wird der Arbeitnehmer
nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst bezahlt, der Urlaub darf nicht unter 2 Wochen gestückelt werden und
er ist nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit voll zu gewähren. Die Lage des Urlaubs wird vom Arbeitgeber
entschieden unter Berücksichtigung von Wünschen des Arbeitnehmers und der Mitbestimmung des Betriebsrates
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Mitarbeiterführung
Thema: Mitarbeiterführung
Veröffentlicht: 08.10.2014

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