CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Abschlussverfügung / 4. Einstellung des Verfahrens, Klage und Klageerzwingung
33
Beschränkung der Strafverfolgung
Die Verfolgungsbeschränkung nach § 154 a StPO unterscheidet sich von der Einstellung nach § 154 StPO dadurch, dass die Anwendung des § 154 a StPO eine prozessuale Tat, § 154 StPO dagegen mindestens zwei Taten im prozessualen Sinn voraussetzt: § 154 a StPO ermöglicht nur eine Verfolgungsbeschränkung, während §154 StPO eine »echte« Einstellungsnorm ist. Allein unter den Voraussetzungen des § 154 a I StPO ist die Verfolgungsbeschränkung bei hinreichendem Tatverdacht im Rahmen einer prozessualen Tat möglich.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Abschlussverfügung
Veröffentlicht: 16.04.2013

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English