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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Stellt der Beschluss des Gemeinderats einen Verwaltungsakt dar?
Nein. Hier fehlt es an der Außenwirkung, bis zum Vollzug des Beschlusses durch den ersten BGM. bleibt der Beschluss ein Verwaltungsinternum.
Erst das Handeln des ersten Bürgermeisters kann dann evtl. einen VA darstellen.
Tags: Verwaltungsakt
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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