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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Ermessensfehler
Bei der Ausübung von Ermessen durch die staatlichen Organe, kann es zu Fehlern kommen. Man unterscheidet dabei zwischen:

> Ermessensausfall, die Behörde erkennt nicht, dass sie ein Ermessen hat, und übt daher kein Ermessen aus.
> Ermessensüberschreitung, die Behörde überschreitet bei der Ausübung des Ermessens den gesetzlichen Rahmen.
> Ermessensmissbrauch, die Behörde trifft ihre Entscheidung aufgrund gesetzeswidriger Erwägungen.
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Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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