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108
Jugendarbeitsschutzgesetz
gilt für die Beschäfigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Beschäftigung
- die Beschäftigung von Kindern ist grundsetzlich verboten
- die tägl. Arbeitszeit beträgt 8 Stunden
- die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden
- für Jugendliche gilt die 5 Tage-Woche
- es müssen festgelegte Ruhepausen gewährt werden
- die tägliche Freizeit beträgt mind. 12 Stunden
- von 20 - 06 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden
- keine Sonntagsarbeit
- festgelegter Urlaubsanspruch

Berufschulbesuch und Prüfungen
- Ein Beurfsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wird mit 8
  Stunden auf die wöchentl. Arbeitszeit angerechnet
- arbeitsfrei, an dem Arbeitstag der der Prüfung vorangeht, bei Tag
  mit mehr als 5 Unterrichtsstunden, vor 9 Uhr an einem Schultag
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Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010

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