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Alle Oberthemen / Baustoffkunde / Gesteinskörnung / Baustoffkunde-Gesteinskörnung (3)
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Welche Regelwerke sind zu beachten?
Ein üblicher Beton besteht zu fast 80 M-% aus Gesteinskörnung. Wer Beton herstellt undverwendet, sollte diesen Ausgangsstoff deshalb gründlich kennen.

Die Eigenschaften von Kies und Sand wurde von der Natur (Druck, Wind, Sonne, Eis etc.) über Jahrtausende geschaffen.

Die Normen können hieran nichts verändern, sie sollen einzig festlegen, wie Gesteinskörnungen zu prüfen sind, wie sie durch die Angabe von Kennwerten charakterisiert werden und wie sie durch eine gezielte Aufbereitung zusammengesetzt sein sollen.


Für die Hersteller von Gesteinskörnung gilt die DIN EN 12620, welche die Eigenschaftskennwerte definiert, die die Kategorien festlegt und die die notwendigen Angaben für die Überwachung und Kennzeichnung enthält.
Wer diese Norm einhält, mach das durch Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen deutlich.

Für Betonhersteller in Deutschland reicht die DIN EN 12620 nicht aus. Zusätzlich muss die Anwendungsnorm DIN V 20000-103 beachtet werden. Diese legt Mindestanforderungen
fest, damit eine Gesteinskörnung nach DIN EN 206 und
DIN 1045-2 zur Herstellung von Beton eingesetzt werden darf.

So sind in der Norm für viele Eigenschaften keine Grenzwerte, sondern Kategorien  angegeben. Z.B. gibt es Sande mit 3 M-%, 10 M-% oder sogar 22 M-% Feinanteilen. Die deutsche Anwendungsnorm legt in diesem Fall einschränkend fest, dass ein Sand für Beton nur höchstens 3 M-% Feinanteile aufweisen darf, obgleich natürlich auch Sande der anderen
Kategorien CE-gekennzeichnet sind.

>Hersteller von Beton muss bei Bestellung schon darauf achten, dass er Gesteinskörnung bestellt, die die Mindestanforderungen nach DIN V 20000-103 erfüllt.

>ggf. sind weitere Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 ergeben (z.B. Frost-oder Frost-Tausalzbeanspruchung, Alkali Richtlinie etc.)
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Karteninfo:
Autor: Claudii
Oberthema: Baustoffkunde
Thema: Gesteinskörnung
Schule / Uni: TU Darmstadt
Ort: Darmstadt
Veröffentlicht: 29.03.2010

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