CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Privatrecht / PrivatR Gesetzliche Schuldverhältnisse
118
Leistungskondiktion wegen fehlenden Rechtsgrundes: § 812 I 1 Alt.1 BGB
I. Voraussetzungen
1. Etwas erlangt
'Etwas' ist jeder Vermögensvorteil, dh die Vermögenslage des Bereicherungsschuldners muß sich verbessert haben.
2. Durch Leistung
Leistung ist die bewußte und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Durch die Zweckbestimmung = Tilgungsbestimmung wird dem Empfänger klar, weshalb ihm der Gegenstand zugewandt wird.
3.Ohne rechtlichen Grund
II.Anspruchsausschluß
1.§ 814 BGB
wenn der Leistende gewußt hat, daß er dazu nicht verpflichtet war oder
wenn die Leistung einer Anstands- oder sittlichen Pflicht entsprach
2.§ 817 S.2 BGB
wenn der Leistende gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, es sei denn, die Leistung bestand in der Eingehung einer Verbindlichkeit
III.Rechtsfolgen
Herausgabe des Erlangten
ggf Herausgabe von Nutzungen und Surrogaten, § 818 I BGB
ggf Wertersatz, § 818 II BGB
ggf verschärfte Haftung, §§ 819; 820; 818 IV BGB iVm allgemeinen Vorschriften

Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English