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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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Definition ,,Beschuldigter''
Beschuldigter ist der Tatverdächtige, gegen den ein Verfahren als Beschuldigter betrieben wird.
Ist zu einem Oberbegriff für den von einem Strafverfahren in sämtlichen Stadien d. Verfahrens Betroffenen u. bezeichnet zum anderen den Verdächtigen, gegen d. ein Ermittlungsverfahren betrieben wird.

Die Beschuldigung muss sich durch einen ,,Willensakt'' der
Strafverfolgungsbehörden manifestiert haben.

(P) Abgrenzung zur Zeugenvernehmung (andere Rechte)
(P) Spontanäußerungen und informatorische Befragungen
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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