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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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Für welche Aufgaben ist die Polizei zuständig?
Polizeilicher Aufgabendualismus
präventive Tätigkeit - Bereich der Gefahrenabwehr,Rechtsgrundlage sind Polizei-und Sicherheitsgesetze der Länder
repressive Tätigkeit - Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, Rechtsgrundlage ist das Strafprozessrecht
Vorbeugende Verbrechensbekämpfung (zwei Zwecksetzungen)
- Verhütung von Straftaten: Gefahrenabwehr
- Vorsorge für d. Aufklärung u. Verfolgung künftiger Straftaten durch Erhebung u. Speicherung von Informationen im Vorfeld von Straftaten
(P) Doppelfunktionale Maßnahmen
Weisen sowohl präventiven als auch repressiven Charakter auf.
Nach der h.L. werden sie nach dem Schwerpunkt der objektiven Zweckrichtung voneinander abgegrenzt.

Weisungsrecht der StA gem. §§ 161 StPO i.V.m.152 GVG besteht nur hinsichtlich der repressiven Tätigkeit der Polizei
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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