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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / Einführung in die Kriminologie , Buch von Hans-Dieter Schwind, Kriminologie
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94. Opferschutzgestzgebung:
Opferschutzgesetzgebung
  1976 Opferentschädigungsgesetz
Staat:"wir können finanzielle entschädigung an Opfer leisten" jedoch sehr eingeschränkt:nur3%der Opfer sind leistungsberechtigt:es geht nur um vorsetzliche Verbrechen, opfer darf nicht beteiligt sein...
-1986 Opferschutzgesetz: v.a. Nebenklage und Stärkung des  Adhäsionsverfahrens (§§ 395 ff., 406d-g, 403 ff. StPO):Opfer ist jetz dazu berechtigt, am Verfahren teilzunehmen, als nebenkläger.Opfer kann sich der Staatsanwaltschaft anschließen. das ist wichtig fürs Gefühl, sein leben selbst in die hand zu nehmen.Davor:opfer nur als zeuge erlaubt,also evtl. musste in pause evtl. neben täter sitzen...)
- 1998 Zeugenschutzgesetz: u.a. audiovisuelle Vernehmung: Opfer kann evtl. durch medien aussagen. wichtig bei traumatisierung. hier geht schutz des opfers vor
-1998 Opferanspruchssicherungsgesetz
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Karteninfo:
Autor: zule
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Ort: Köln
Veröffentlicht: 02.03.2010

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