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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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GbR als Grundstückseigentümer
- BGH: immer mgl.
- Gesetzgebr: zusätzliche Eintragung der Gesellschafter im Grundbuch notwendig (47 II GBO)

P § 899a ermöglicht gutgläubigen Erwerb des Grundstücks von Alt-Gesellschaftern der GbR soweit diese im Grundbuch eingetragen sind und die Neu-Gesellschafter nicht eingetragen sind, Abwicklung mgl. über BereicherungsR soweit das Verpflichtungsgeschäft unwirksam war
Tags: Bereicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Sachenrecht
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Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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