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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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5.) Erläutere Frage 4.) anhand eines Beispieles
Erster Text:

„und wenn welche unter euch sterben und Gattinnen hinterlassen, so sollen diese in Bezug auf sich selbst vier Monate und zehn Tage warten.“ (2:234)

Aus diesem Offenbarungstext folgt, wenn man ihn uneingeschränkt , dh allgemein (am) anwendet, dass jede Witwe-egal ob schwanger oder nicht-eine Wartezeit von 4 Monaten und 10 Tagen einzuhalten hat, bevor sie wieder heiraten darf.

Zweiter Text:

„Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihreer Bürde entledigt haben.“ (65:4)

Aus diesem Offenbarungstext folgt, wenn man ihn uneingeschränkt/allgemein/am anwendet, dass jede schwangere Frau, von der sich ihr Mann trennt-egal ob durch Schceidung oder Tod -eine Wartezeit einzuhaltne hat, bis sie gebärt, bevor sie wieder heiraten darf.

Bei der Anwendung für den Fall, dass der Ehemann einer schwangeren Frau stirbt, ergibt sich zunächst ein Konflikt zw. Den beiden Offenbarungstexten._

Gemäß dem ersten Text wäre ihre Wartezeit 4 Monate und 10 Tage.
Gemäß dem zweiten Text wäre ihre Wartezeit solange, bis sie gebärt, was nicht unbedingt erst nach (oder bereits nach) 4 Monaten und 10 Tagen der Fall ist.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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