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Kommunalrecht: Kommunalverfassungsstreit

Was versteht man unter einem Kommunalverfassungsstreitverfahren? Welche zwei Varianten sind denkbar?

Von welchen Kalgen ist das Kommunalverfassungsstreitverfahren besonders abzugrenzen?
Bei dem KVS handelt es sich um eine gerichtliche Auseinadersetzung verschiedener Organe bzw. Organteile eiener kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft über die aus dem Organisationsverhältnis bestehenden Rechte und Pflichten oder über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen oder sonstigen Maßnahmen (Unterfall der verwaltungsrechtlichen Organklage).
Interorganstreitverfahren: Zwischen mehreren Organen
Intraorganstreitverfahren: Zwischen Organteilen

Kommunale Aufsichtklage: Streit zwischen Gemeinde und Staat
Gemeindeinterne Beanstandungsverfahren: Bei Beanstandung durch den Bürgermeister (§ 65 NGO) - Die Norm entfaltet kein subjektiven Rechtsschutz, sonder soll nur die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gewährleisten.
Rechtsstreit zwischen Gemeinden: Streit zwischen jur. Personen
Kommunale Verfassungsbeschwerde gem. Art. 93 I Nr. 4b GG: Gemeinde oder Organe wehren sich gegen Eingriff in die Selbstverwaltung durch Gesetz.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Kommunalverfassungsstreit
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Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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